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Wahlen, Wazlbezirke, Briefwahl

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Wahlen, Wahlbezirke, Briefwahl als auch zu unserem Wahlsystem übersichtlich zusammengefasst.

Wahlen

Die Ausländerbeiratswahl gibt allen Menschen ohne deutschen Pass in Marburg eine eigene Stimme in der Kommunalpolitik.

Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen – mit einer Besonderheit:

Wahlberechtigt sind nur ausländische Einwohnerinnen, auch Unionsbürgerinnen, jedoch nicht deutsch-ausländische Doppelstaater.

Die nächste Wahl findet am 15. März parallel zur Kommunalwahl in Marburg statt.

Gewählt wird durch kummulieren und panaschieren:

Kumulieren

Bedeutet: Du kannst einer Kandidatin oder einem Kandidaten mehrere Stimmen geben.

  • Beispiel: Du hast 3 Stimmen insgesamt. Du kannst alle 3 einer Person geben, wenn du sie besonders gut findest.

Panaschieren

Bedeutet: Du kannst deine Stimmen auf Kandidaten von verschiedenen Listen/Parteien verteilen.

  • Beispiel: Du magst Kandidat A von Partei X und Kandidatin B von Partei Y – dann gibst du je eine Stimme dorthin.

Kurz gesagt:

  • Kumulieren = stapeln (mehrere Stimmen für dieselbe Person)
  • Panaschieren = mischen (Stimmen auf verschiedene Parteien/Kandidaten verteilen)

Alles über die Wahlen 2026 in Marburg:

https://www.marburg.de/portal/seiten/allgemeine-informationen-auslaenderbeiratswahl-briefwahl-900000758-23001.html

Hier bekommen Sie alle allgemeinen Informationen zur Ausländerbeiratswahl 2026:

Allgemeine Informationen | Wahlen in Hessen

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner*innen, die am Wahltag:

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens 6 Wochen in Marburg ihren Hauptwohnsitz haben

Das bedeutet, dass nichtdeutsche Staatsangehörige, die diese Voraussetzungen erfüllen, an der Wahl teilnehmen dürfen. Auch Staatenlose gehören dazu.

❗ Wichtig: Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt und gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit hat, darf nicht wählen. Darf aber kandidieren 

Nicht wahlberechtigt sind:

  • Personen, die neben einer ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche besitzen (Doppelstaater*innen)
  • Eingebürgerte nicht meldepflichtige Ausländer*innen (z. B. Angehörige ausländischer Streitkräfte, Botschafts- oder Konsulatspersonal)

Ausnahme:

Asylbewerber*innen, die seit mehr als sechs Wochen in Gemeinschaftsunterkünften leben, können unter den oben genannten Voraussetzungen wählen.

Die agah ist der Landesverband der kommunalen Ausländerbeiräte in Hessen. Sie setzt sich für die Interessen der ausländischen Bevölkerung ein und vertritt diese gegenüber der Landesregierung, dem Landtag, Parteien und der Öffentlichkeit.

Die agah ist der Landesverband der Ausländerbeiräte in Hessen.

Wahlbezirke

Die Universitätsstadt Marburg ist in 74 Wahlbezirke unterteilt.

Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem jede*r Wahlberechtigte am Wahltag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr seine*ihre Stimme abgeben kann.

Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können.

Als Mitglied des Ausländerbeirats können folgende Personen gewählt werden:

  1. Wahlberechtigte ausländische Einwohner*innen und Staatenlose, die in Marburg wohnen und die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen.
  2. Deutsche, die entweder:
    •  die Rechtstellung als ausländische Einwohner*innen in Deutschland erworben haben, oder
    • gleichzeitig eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
  3. Voraussetzungen:
    • Mindestens 18 Jahre alt am Wahltag.
    • Seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Marburg haben.
    • Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, was z. B. den Verlust des Wahlrechts aufgrund einer Verurteilung durch das Gericht betrifft.
    • Nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Diese Bedingungen stellen sicher, dass nur Personen, die eine enge Verbindung zu Marburg haben und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, für den Ausländerbeirat wählbar sind.

So gehts :

Wenn ihr bei der Ausländerbeiratswahl nicht persönlich ins Wahllokal gehen könnt, könnt ihr Briefwahlunterlagen beantragen.

So geht’s:

  • Den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bekommt ihr auf Antrag beim Wahlamt der Stadt Marburg.

  • Den Antrag könnt ihr schriftlich, online, per E-Mail oder persönlich stellen.

  • Mit den Unterlagen könnt ihr bequem zu Hause wählen und den Wahlbrief per Post zurückschicken – oder direkt im Wahlamt wählen.

Wichtig:

Der Wahlbrief muss rechtzeitig vor Ende des Wahltages bei der Stadt ankommen, damit eure Stimme zählt.

  1. Mit der Wahlbenachrichtigung:
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein vorgedrucktes Antragsformular.
  2. Formloser schriftlicher Antrag:
    Sie können den Wahlschein auch mit einem formlosen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail beantragen. Geben Sie dabei unbedingt Ihren Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Anschrift an.
  3. Online-Antrag:
    Über den entsprechenden Button auf der Homepage können Sie ebenfalls den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen.

❗ Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

  • Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihren Hauptwohnsitz geschickt werden sollen, geben Sie bitte auch diese Adresse an.
  • Versand ins Ausland: Briefwahlunterlagen können auch ins Ausland versendet werden, jedoch können keine Garantien für die Postlaufzeiten übernommen werden.

Ab dem 41. Tag vor der Wahl können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt auf der Website beantragen. Der frühestmögliche Versand der Unterlagen erfolgt ebenfalls ab dem 41. Tag, es sei denn, es gibt noch Einsprüche gegen Wahlvorschläge.

Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen. Achtung: Sie müssen sich dabei amtlich ausweisen können. Nach der Abholung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wahlentscheidung direkt vor Ort in einer Wahlkabine zu treffen und den roten Wahlbrief in die Wahlurne zu werfen.

  • Antrag bis zum 2. Tag vor der Wahl, 13:00 Uhr: Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie im Wahlamt den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen.
  • Eingang der Wahlbriefe: Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.

Wahlberechtigte, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand erreichen können, können den Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragen. Das Wahlamt hat an diesem Tag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag vor der Wahl von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.